Einverständliche Ehescheidung/ Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft/ Ehescheidung homosexueller Ehen
      
Sie sind verheiratet oder verpartnert und seit über einem Jahr getrennt lebend? Sie und Ihr (Ehe)partner wünschen die Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft? Die (finanziellen) Folgen einer Scheidung sind weitgehend geregelt oder es bestehen keine Unstimmigkeiten?

Dann kommt für Sie die kostengünstige einverständliche Ehescheidung mit nur einem Anwalt in Betracht. Der Anwalt vertritt hier nur einen Ehegatten, der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann der Ehescheidung auch ohne Anwalt zustimmen.

Eine persönliche Anhörung der Ehegatten vor dem zuständigen Gericht (Scheidungstermin) findet in der Regel dennoch statt.

Benötigte Informationen bzw. Dokumente:
Heiratsurkunde und alle bisher in Zusammenhang mit der Eheschließung abgeschlossenen Verträge,  Staatsangehörigkeit beider Ehegatten, Ihre aktuelle Anschrift, aktuelle Anschrift Ihres Ehegatten, Anschrift des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes, Geburtsurkunden  der gemeinsamen minderjährigen Kinder, Trennungsdatum.

Die Unterlagen können Sie per Post, per Fax oder als Emailscan übersenden.
 
Ablauf und Dauer der Bearbeitung: 
Nach Übersendung der Unterlagen erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen einen Entwurf für einen Antrag auf Ehescheidung oder auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Rückfragen können telefonisch oder per Email geklärt werden.

Gebühren

Ab 850,85 Euro (inkl. Mwst.)

Die Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser bestimmt  sich u.a. nach dem dreifachen zusammengerechneten Nettoeinkommen der Eheleute. Nach dem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen eine Vorausschau auf die entstehenden Gebühren  geben. Unter Umständen kommt ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so müssen zunächst nur geringe Raten oder keine Gebühren  gezahlt werden.

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