Migrationsrecht

In folgenden Bereichen bin ich schwerpunktmäßig tätig:
Visum zur Familienzusammenführung,
Ehegattennachzug (Ausräumen des Verdachts der Scheinehe),
Aufenthaltserlaubnis zur (selbständigen) Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnis),
Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer einer GmbH
Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zur Daueraufenthalt-EG,
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Studium oder Berufsausbildung)
Befristung der Wiedereinreisesperre,
Abschiebungen und Ausweisungen
Einbürgerung und Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Selbstverständlich können Sie das Verfahren vor der Deutschen Botschaft/ der Ausländerbehörde/ der zuständigen Behörde auch ohne Anwalt betreiben. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass mangelnde Erfahrung und Hintergrundwissen zu Fehlern führen können, die möglicherweise viel Zeit und Geld kosten. Wenn dann nachträglich ein Anwalt beauftragt werden muss, kann es sein, dass sich Ihre Möglichkeiten, den gewünschten Aufenthaltstitel zu erhalten, verringern.

Das Migrationsrecht ist eines der politisch umstrittensten Rechtsgebiete. Diesbezüglich überrascht es nicht, dass es einen sehr großen Umfang angenommen hat und sich im ständigen Wandel befindet. Ein guter Anwalt sollte in der Lage sein, Ihnen eine ehrliche und klare Einschätzung Ihres Falles zu geben und Ihnen Möglichkeiten sowohl nach der bestehenden Gesetzeslage als auch durch sich in naher Zukunft abzeichnende Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur aufzuzeigen.

 
Der Anwalt arbeitet mit Ihnen zusammen, um die richtige Strategie für Ihren Fall vorzubereiten und vertritt Sie gegenüber der Botschaft und/oder der Ausländerbehörde. Missverständnisse, die durch mangelnde Sprachkenntnisse oder schlecht gelaunte Beamte entstehen könnten, werden so vermieden.

Ein Anwalt sollte in der Lage sein, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, warum Ihr Fall die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Falls es Probleme gibt, kann er diese oft mit seinem juristischen Sachverstand und Argumentationsvermögen beilegen oder eine Klage vor den Verwaltungsgerichten vorbereiten.


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